
GEWICHT: 67 kg
Oberweite: 75 A natur
1 Stunde:140€
Abfahrt: +70€
Intime Dienste: Strap-on, Devot, Sex in Bath, Natursekt (aktiv), Einfache Herrschaft
Du möchtest möglichst aktuell darüber informiert werden, wie Bundesländer und Kommunen das neue Gesetz in Deutschland umsetzen? Wer eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben will, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll, anzumelden.
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann befristet werden. Für Personen, die als Prostituierte tätig sind oder eine solche Tätigkeit aufnehmen wollen, wird eine gesundheitliche Beratung durch eine für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständige Behörde angeboten.
Die Länder können bestimmen, dass eine andere Behörde für die Durchführung der gesundheitlichen Beratung zuständig ist. Einführung einer Kondompflicht für Prostituierte und deren Kunden beim Geschlechtsverkehr, daran anknüpfend Verbot der Werbung für entgeltlichen Geschlechtsverkehr ohne Kondom.
Adressensuche für Gesundheitsämter, Beratungsstellen, Anmeldung und Gesundheitsberatung. ProstSchG als PDF Du hast Fragen zum Prostituiertenschutzgesetz?
Das Prostituiertenschutzgesetz ProstSchG wurde am Oktober erlassen und ist am 1. Juli in Kraft getreten. Kernpunkt ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe sowie eine Anmeldepflicht für SexarbeiterInnen. Auf dieser Seite werdet Ihr alle aktuellen Infos finden sowie Antworten zu den Fragen wie: Wo melde ich mich an?